Laden ohne Nutzungsbeschränkung in Obergiesing inkl. 2 TG und Lagerraum, Finanzierungsübernahme mgl.

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Gewerbe zum kaufen in 81541 München

PLZ /Ort:

81541 München

Kaufpreis:

870.000,00 €

Gesamtfläche:

85,80 m²

Gesamtfläche:

85,80 m²

Flächen

Gesamtfläche:

85,80 m²

vermietbare Fläche:

85,80 m²

Preise

Kaufpreis:

870.000,00 €

Vermittl.-Provision:

3,57 % inkl. Mwst. auf den Kaufpreis

Energiepass

Art:

Verbrauch

Gültig bis:

2033-02-23

E-Verbrauchskennw.:

97.10

Wertklasse:

C

Baujahr:

2007

Objektbeschreibung

Wir freuen uns, Ihnen ein vielseitiges Ladenlokal am Tegernseer Platz in München Obergiesing anbieten zu dürfen, das zukunftssicher, vielseitig und flexibel genutzt werden kann.

Diese Immobilie bietet eine großzügige Ladenfläche von 85,8 m², ergänzt durch einen ca. 22 m² großen, trockenen Raum im 1. Untergeschoss, der vielseitig als Büro, Ausstellungsfläche, Hobbyraum oder Lager genutzt werden kann. Zusätzlich stehen im 2. Untergeschoss zwei geräumige Kfz-Duplex-Stellplätze zur Verfügung, die bequem über einen Aufzug erreichbar sind.

Im hinteren Bereich des Ladenlokals befinden sich eine kleine Küche, ein WC und ein Büro. Diese Räumlichkeiten bieten die ideale Umgebung für Büroarbeit, die Präsentation von Kunst und Produkten in einer Ausstellungsfläche oder sogar die Möglichkeit, ein gastronomisches Konzept umzusetzen.

Mit der Option, den Hobbyraum extern zu vermieten, können Sie von einer zusätzlichen Einnahmequelle profitieren. Die Nachfrage ist hoch, insbesondere dank des Aufzugs, der einen einfachen Zugang ermöglicht und vielfältige Nutzungsmöglichkeiten bietet.

Das Ladenlokal ist frei von Nutzungsbeschränkungen, was Ihnen die Freiheit gibt, die Immobilie gemäß Ihren individuellen Bedürfnissen und Geschäftskonzepten anzupassen oder zu vermieten. Dies eröffnet die Möglichkeit, das Ladenlokal als Büro, Ausstellungsfläche oder sogar für gastronomische Zwecke zu nutzen.

Die Immobilie profitiert von attraktiven Nachbarschaftsmerkmalen, darunter Parkplätze vor dem Geschäft zur Förderung der Kundenbindung, ein Taxistand vor dem Haus zur Steigerung der Sichtbarkeit und Erreichbarkeit sowie die unmittelbare Nähe zur großen Postfiliale und der Stadtsparkasse als direkten Nachbarn. Dies schafft eine günstige Umgebung für Geschäfte, Büros, Ausstellungsflächen oder gastronomische Konzepte.

Die beiden großen Kfz-Duplex-Stellplätze bieten in der angespannten Parkplatzsituation von München einen erheblichen Nutzen.

Dieses vielseitige Ladenlokal bietet eine einzigartige Gelegenheit, es gemäß Ihren Bedürfnissen und Geschäftskonzepten zu nutzen oder zu vermieten, und ist besonders interessant für Ladenlokale ohne Nutzungsbeschränkungen, Büros, Ausstellungsflächen und gastronomische Konzepte.

Zusammengefasst:

Vielseitige Nutzungsmöglichkeiten als Büro, Ausstellungsfläche, Gastronomie und mehr.
Attraktive Nachbarschaftsmerkmale und zentrale Lage.
Möglichkeit zur Anpassung an individuelle Bedürfnisse.
85,8 m² Ladenfläche, 22 m² vielseitiger Raum und 2 TG Stellplätze.

Lage

Der Tegernseer Platz in München Obergiesing bietet eine erstklassige Geschäftslage mit hervorragender Infrastruktur und Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr. U-Bahn-Station Silberhornstraße (Linien U2, U7, U8) sowie Tramhaltestellen Silberhornstraße (Linien 15, 25) und Wettersteinplatz (Linie 17) ermöglichen eine bequeme Erreichbarkeit für Kunden und Mitarbeiter. Zusätzlich verkehren Buslinien wie 54, 62, 146 und 58 in der Nähe. In einem Umkreis von 200 Metern finden Sie eine vielfältige Auswahl an Geschäften, Banken, Apotheken, Ärzten, Restaurants und Cafés.
Parkplätze und ein Taxistand vor dem Haus erhöhen die Sichtbarkeit und die Erreichbarkeit Ihres Ladengeschäfts.
Eine große Filiale der Post mit Postbank befindet sich direkt am Tegernseer Platz.
Die Stadtsparkasse München befindet sich direkt neben unserem Ladengeschäft.

Ausstattung

In München sind die Anforderungen an die bauliche Gestaltung von Gastronomiebetrieben streng geregelt, um den hohen Hygienestandards gerecht zu werden. Hier sind einige spezifische Bestimmungen und die zuständigen Behörden für Gastronomiebetriebe in München:

Materialien und Oberflächen
In München müssen alle Oberflächen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, den Hygienevorschriften des Gesundheitsamtes entsprechen. Sie müssen aus glatten, nicht porösen und leicht zu reinigenden Materialien bestehen, wobei Edelstahl und speziell zugelassene Kunststoffe bevorzugt werden. Wände und Böden in Küchen und anderen Lebensmittelverarbeitungsbereichen sollten wasserfest und ebenfalls leicht zu reinigen sein, wofür oft Fliesen oder spezielle Kunststoffbeschichtungen verwendet werden.

Raumaufteilung und Zonenbildung
Die Raumaufteilung in Münchner Gastronomiebetrieben muss den Vorgaben des Kreisverwaltungsreferates (KVR) folgen, um Kreuzkontaminationen zu vermeiden. Dies schließt eine klare Trennung der verschiedenen Arbeitsbereiche in Lagerung, Vorbereitung, Kochbereich und Spülbereich ein, und es sollte ausreichend Platz für die Bewegung des Personals vorhanden sein, um eine hygienische Arbeitsumgebung zu gewährleisten.

Lüftungssysteme
Effiziente Abzugssysteme und Lüftungsanlagen sind in München erforderlich, um Küchendämpfe, Rauch und Gerüche zu kontrollieren. Diese Systeme müssen den baurechtlichen Vorschriften des Baureferates entsprechen und regelmäßig gewartet werden, um Schimmelbildung und Feuchtigkeitsansammlung zu verhindern.

Spül- und Reinigungsbereiche
Die Gestaltung der Spülbereiche muss den Hygieneanforderungen des Gesundheitsamtes entsprechen, mit getrennten Spülen für Geschirr und für die Lebensmittelzubereitung. Es muss ein ausreichend großer Bereich für die Spülküche vorhanden sein, und Heißwasser- sowie Desinfektionsanlagen sind erforderlich, um eine gründliche Reinigung und Sterilisation von Geschirr und Utensilien zu gewährleisten.

Abfallmanagement
Das Referat für Gesundheit und Umwelt überwacht die Einhaltung der Abfallentsorgungspläne. Diese müssen so gestaltet sein, dass eine hygienische Sammlung und Entsorgung von Lebensmittelabfällen sichergestellt ist, mit separaten Behältern für Recycling und Abfall, die leicht zugänglich und deutlich gekennzeichnet sind.

Sanitäranlagen
Die Sanitäranlagen müssen den Hygienevorschriften des Gesundheitsamtes entsprechen und dürfen nicht direkt in Küchen oder Vorbereitungsbereiche führen. Es sollte eine angemessene Anzahl an Handwaschbecken mit Seife, warmem Wasser und Einweghandtüchern oder Lufttrocknern in der Nähe der Arbeitsbereiche vorhanden sein.

Relevante Ämter in München:

Kreisverwaltungsreferat (KVR):
Zuständig für die allgemeine Betriebserlaubnis und die Überprüfung der Raumaufteilung.
Baureferat der Stadt München:
Verantwortlich für die Genehmigung von Bauplänen und Lüftungsanlagen.
Referat für Gesundheit und Umwelt:
Überwacht die Einhaltung der Hygienevorschriften und das Abfallmanagement.
Gesundheitsamt München:
Zuständig für die Überprüfung der Einhaltung von Hygienevorschriften insbesondere in Bezug auf die Ausstattung und die Sanitäranlagen.

Diese Behörden bieten auch Beratungsdienste an, um Gastronomen bei der Planung und Einrichtung ihrer Betriebe zu unterstützen und die Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen. Es ist ratsam, vor Beginn der baulichen Maßnahmen Kontakt mit den zuständigen Stellen aufzunehmen, um eine reibungslose Genehmigung zu gewährleisten.

Sonstige Angaben

Für dieses Objekt besteht die Möglichkeit, eine bestehende günstige Finanzierung mit einem Zinssatz von nur 1,8 % und einer Restlaufzeit von 3,5 Jahren zu übernehmen.

Diese Immobilie wird aktuell als etablierter CopyShop genutzt, dessen Geschäftsbetrieb inklusive Einrichtung, Maschinen, Marke und Kundenstamm für zusätzlich 130.000 € übernommen werden kann.
Der Kaufpreis für die Immobilie beträgt 870.000 €.

Da die Teilungserklärung keinerlei Einschränkungen bezüglich der gewerblichen Nutzung vorsieht, sind auch Nutzungen als Gastronomie, Büro, Praxis oder Einzelhandel möglich. Beachten Sie bitte, dass für die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten spezifische behördliche Auflagen gelten, die erfüllt werden müssen. Diese wurden vom Verkäufer nicht überprüft oder angefragt.

Beispiele für behördliche Auflagen nach Nutzungstyp:
Gastronomie: Einhaltung von Hygienevorschriften, Anforderungen an Abzugssysteme.
Büro/Praxis: Anforderungen an Barrierefreiheit, eventuelle Sicherheitsauflagen.
Einzelhandel: Einhaltung von Brandschutzvorschriften, Regelungen für Ladenöffnungszeiten und Verkaufsflächengestaltung.
Es wird empfohlen, vor einer Entscheidung die spezifischen Auflagen mit den zuständigen Behörden zu klären.



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